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ZOLL: Waffe und Kaudroge sichergestellt.

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Brake/Papenburg/Oldenburg (ots) - +++ Brake: Gasdruckpistole im Handschuhfach - Zoll stellt Waffe sicher. +++ Papenburg: Postabfertigung beim Zollamt entdeckt acht Kilogramm der Droge Khat in einem Paket aus Afrika. +++ Bundesstraße 212 zwischen Brake und Elsfleth: Vergangenen Mittwochnachmittag geriet ein 19-jähriger Mann in die PKW-Kontrolle einer Zollstreife. Erst verzögert gab er zu, eine Gasdruckpistole im Handschuhfach mitzuführen. Umgehend erfolgte die zollseitige Sicherstellung der Waffe. Die Eingangsfrage der Zöllner nach Betäubungsmitteln und verbotenen Gegenständen wurde vom Fahrer des angehaltenen PKW verneint. Erst im Verlauf der weiteren Befragung räumte er ein, dass in seinem Fahrzeug eine Pistole liegt. Ohne aufwendige Suche fanden die Kontrollbeamten anschließend die Feuerwaffe im Handschuhfach. "Der Kontrollierte hat sehr gut daran getan, dass Mitführen der Gasdruckpistole doch noch anzuzeigen. Ohne diesen Hinweis müssen wir im ersten Moment beim unerwarteten Auffinden von Waffen immer das Schlimmste unterstellen: Für uns besteht in solchen Fällen dann nie eine hundertprozentige Sicherheit dafür, dass die Waffe nicht eigens zum Angriff gegen Kontrollpersonal mitgeführt wurde. Unter diesen Vorzeichen verschärft sich natürlich die Kontrollsituation," erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg. Für das Führen der Waffe konnte vom PKW-Fahrer die erforderliche Waffenbesitzkarte nicht beigebracht werden. Die Zöllner beschlagnahmten die Pistole und leiteten umgehend ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Zollamt Papenburg: Bereits Mitte August stießen Zöllner der Postabfertigung auf eine Sendung aus Afrika, die als Grüner Tee deklariert war. Nunmehr wurde im Zusammenhang mit der Paketsendung ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln eingeleitet. Bei den im Paket befindlichen getrockneten Pflanzen handelte es sich nachweislich um die einfuhrverbotene Kaudroge Khat. Mit der sicheren Vermutung, hier unerlaubte Betäubungsmittel vorliegen zu haben, schalteten die erfahrenen Zöllner im Rahmen der Abfertigung des Pakets die zolleigenen Prüf- und Analysestellen ein. Diese bestätigten schnell den Verdacht der Beamten: Kein Gebinde Grüntee, sondern rund acht Kilogramm der verbotenen Kaudroge Khat befanden sich in der Postsendung aus Afrika. Der Paketinhalt wurde umgehend vom Zoll beschlagnahmt; ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln ist eingeleitet. Zusatzinformation: Khat ist eine Kaudroge. Es wird hauptsächlich in Äthiopien, Kenia, Jemen und dem Oman angebaut und konsumiert. Es handelt sich dabei um die Zweigspitzen und junge Blätter des Kath-Strauchs. Das darin enthaltene Cathinon unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz; die Einfuhr ist verboten. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Oldenburg Pressesprecher Frank Mauritz Telefon: 0441 2102 5140 Mobil: 0151-42 30 06 41 E-Mail: presse.hza-oldenburg@zoll.bund.de www.zoll.de Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal